Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines
Aufträge werden ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt.
Sie gelten ohne wiederholte Bekanntgabe auch für künftige Lieferungen.
Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
Andere Vereinbarungen, insbesondere mündliche Abmachungen mit unseren Mitarbeitern und telefonische Bestellungen, sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote/Aufträge
Alle Angebote sind freibleibend. Sie behalten ihre Gültigkeit für die Dauer von 8 Wochen.
Verbindlich ist ein Auftrag für uns erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung.
3. Lieferung und Lieferzeit
Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, frei Haus an eine Adresse im Land des Bestellers geliefert.
Kosten für Expresszustellungen sind vom Auftraggeber zu tragen.
Die Bestätigung des Liefertermins erfolgt mit der Auftragsbestätigung.
Diese ergeht, sobald wir im Besitz aller Unterlagen und Erklärungen des Auftraggebers sind, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen bzw. nach Bürstenabzug-/ Ausfallsmusterfreigabe des Auftraggebers.
Die bestätigten Liefertermine sind keine Fixtermine, werden aber nach Möglichkeit eingehalten.
Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, so ist uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Teillieferungen behalten wir uns vor.
Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, gleich ob in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten eingetreten, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
Berechnet wird die gelieferte Menge.
Rücksendungen von gelieferten Waren dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und gemäss unseren erteilten Weisungen erfolgen.
4. Musterversand
Angeforderte Muster werden in Rechnung gestellt, wenn sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen in unversehrtem Zustand retourniert werden.
Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
5. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßigkeit der gelieferten Ware bzw. der zur Korrektur übersandten Bürstenabzüge/Ausfallsmuster in jedem Fall zu prüfen.
Die Gefahr stehen gebliebener Fehler geht mit der Druckreif-Erklärung auf den Aufraggeber über.
Eine offensichtlich auf dem Transportweg beschädigte Ware darf der Auftraggeber nur abnehmen, wenn der Transportunternehmer den Schaden anerkennt.
Etwaige Mängel hinsichtlich Art, Qualität und Menge sind uns sofort, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Enthalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Geringfügige Abweichungen und Änderungen hinsichtlich Gestaltung, Grösse, Farbe und Material bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung und/oder Minderung des Preises verpflichtet.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
6. Patente und andere Schutzrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Manuskripte und Bildvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben und Unterlagen des Auftraggebers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
7. Zahlung
Es gelten die auf unseren Angeboten angeführten Zahlungsbedingungen.
Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden 12% Verzugszinsen in Anrechnung gebracht.
Im Verzugsfall ist der Schuldner zum Ersatz aller anfallenden Inkasso- und Betreibungskosten verpflichtet.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren im Eigentum des Verkäufers.
Jede Zahlung des Käufers wird immer auf die älteste noch nicht beglichene Schuld angerechnet.
In der Weise, dass der Eigentumsübergang einer Ware erst nach Begleichung aller früheren Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer stattfinden kann.
Gegenansprüche irgendwelcher Art darf der Auftraggeber nur nach Vereinbarung aufrechnen.
9. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Lieferungen und Zahlungen für beide Vertragspartner Wien.
Stand: September 2006
Mit diesen AGBs verlieren frühere Vereinbarungen ihre Gültigkeit.
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